Kulturförderung
Kulturförderkonzept
Schritt für Schritt – ganz einfach zur Kulturförderung!
Das Kulturförderkonzept stellt Mittel bereit, die es Kulturschaffenden in der Stadt ermöglichen sollen, ihre Projekte zu verwirklichen.
Jeder, der in Waldshut-Tiengen ein kulturelles Projekt auf die Beine stellt und für dessen Umsetzung Unterstützung in Form von Zuschüssen oder finanzieller Rückendeckung für den Fall eines Misserfolgs – sprich: eine Ausfallbürgschaft – benötigt, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Kulturförderung zu stellen.
Das Einreichen der Anträge muss bis spätestens ein halbes Jahr vor Projekttermin und bis zum 15. Januar oder bis zum 15. Juli erfolgen.
Der Weg dahin ist ganz einfach: laden Sie sich den Antrag und den dazugehörigen Finanzierungsplan direkt hier herunter:
Wichtig: bevor der Antrag direkt online ausgefüllt werden kann, müssen Sie sich diesen auf Ihrem PC abspeichern!
Füllen Sie den Antrag und den Finanzierungsplan aus und reichen Sie diesen beim Kulturamt ein.
Gerne stehen wir Ihnen auch schon im Vorfeld bei Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie sich bereits vor dem Ausfüllen mit uns in Verbindung setzen, können wir Ihnen konkrete Tipps geben.
Antrag ausgefüllt und eingereicht – wie geht es weiter?
Wir verfassen dann eine Sitzungsvorlage für den Gemeinderat und laden die Antragssteller ein, bei der Gemeinderatssitzung zu erscheinen, ihr Projekt dem Gremium kurz vorzustellen und Fragen der Ratsmitglieder zu beantworten.
Im Anschluss stimmt der Gemeinderat nichtöffentlich über den Antrag ab und der Antragsteller erhält anschließend sofort mündlich über den Beschluss Bescheid.
In den nächsten Tagen folgt eine Zusendung der rechtskräftigen Bestätigung.
Kultur
Kulturamt
Wallstraße 26
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 833-190
Fax: 07751 833-126
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