Ordnungsamt

Rechts- und Ordnungsamt

Das Rechts- und Ordnungsamt umfasst die Sachgebiete „Sicherheit & Ordnung“, „Ausländerwesen“ und „Bürgerdienste“. Für einen Großteil Ihrer Lebensbereiche finden Bürger*innen von Waldshut-Tiengen Ihre Ansprechpartner*innen im Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes.

Das Aufgabengebiet des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung umfasst die Erteilung von Genehmigungen oder Erlaubnissen sowie das Polizei- und Ordnungsrecht als Ortspolizeibehörde. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Gewerbebehörde, der Straßenverkehrsbehörde sowie der zentralen Bußgeldstelle in Waldshut-Tiengen. Außerdem sind hier die marktbehördliche Verwaltung (Wochenmarkt der Stadt), die Waffen- und Sprengstoffbehörde sowie der Vollzugsdienst angesiedelt.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist zuständig für die im Stadtgebiet wohnenden Personen mit ausländischem Pass. Außerhalb des Stadtgebietes wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen des Landratsamtes Waldshut unter Tel. 07751 – 86-0.

Sie brauchen einen Termin bei unserem Ausländeramt? Dann schauen Sie bei unserem Terminplaner vorbei und sichern Sie sich Ihren Termin.

Integrationsmanagement

Die Integrationsmanager*innen unterstützen Geflüchtete bei deren Integration in den Alltag. Sie beraten und verweisen je nach Bedarfslage an bestehende Regeldienste. Mit jedem Geflüchteten wird ein individueller Integrationsplan erstellt, in dem Ziele formuliert und die Schritte festgehalten werden, um diese Ziele zu erreichen. Zudem wirken die Integrationsmanager*innen in die aufnehmende Gemeinde hinein und unterstützen das Ehrenamt. Die Stadt Waldshut-Tiengen führt zur Umsetzung des Integrationsmanagements eine Kooperation mit dem Caritasverband Hochrhein e.V.

Bürgerbüro

Das Bürgerbüro ist für zahlreiche Anliegen erster Ansprechpartner, wie beispielsweise:

  • An‐, Ab‐ oder Ummeldung Wohnsitz, Meldebestätigung
  • Auskünfte aus dem Melderegister
  • Meldebescheinigungen
  • Auskunftssperren
  • Amtliche Beglaubigungen und Bestätigungen
  • Lebensbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Weitere Informationen finden Sie hier

Standesamt

Das Standesamt ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen. Des Weiteren werden Kirchenaustritte, Erklärungen zur Namensführung von Eheleuten und Kindern sowie Vaterschaftsanerkennungen beurkundet. Ferner stellt das Standesamt Personenstandsurkunden aus ihren Registern sowie Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland aus.

Weitere Informationen finden Sie hier

Wohngeldstelle

Einkommensschwache Haushalte können Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses erhalten. Wohngeld kann nur bewilligt werden, wenn ein formeller Antrag gestellt wird. Kein Wohngeld erhält, wer bereits Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung bezieht, wenn diese Leistungen das Wohngeld übersteigen. Wohngeld ist von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miethöhe bzw. Belastung und vom anzurechnenden Einkommen des Haushaltes abhängig.

Grundbucheinsichtstelle

Bei der kommunalen Grundbucheinsichtsstelle können Sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Einsicht in das Grundbuch oder einen Grundbuchauszug bekommen. Grundbucheinsichtsstellen sind nicht berechtigt, einen Grundbuchausdruck elektronisch zu übermitteln. Weiterhin können Unterschriftsbeglaubigungen z.B. für Grundschuldbestellungen, für Löschungen oder Änderungsmitteilungen fürs Vereinsregister vorgenommen werden.

 

Ansprechpartner

Ralph Albrecht
Leitung Ordnungsamt
Wallstraße 26-28
79761 Waldshut-Tiengen

Tel.: 07751 833-180
E-Mail schreiben