Geschäftsstelle

Neubildung Gutachterausschüsse 

Seit Anfang Mai 2021 bilden die 14 Kommunen Wutach, Bonndorf im Schwarzwald, Grafenhausen, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf, Eggingen, Klettgau, Lauchringen, Küssaberg, Hohentengen am Hochrhein, Dettighofen, Jestetten, Lottstetten und Waldshut-Tiengen einen gemeinsamen Gutachterausschuss für den Landkreis Waldshut Ost.

Bisher hatte jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss, der dafür zuständig war. Nun geschieht dies auf interkommunaler Ebene mit dem Ziel, die gestiegenen Anforderungen der Aufgaben des Gutachterausschusses im Rahmen der Zusammenarbeit weiterhin umfassend fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich zu erfüllen.

Zum Aufgabengebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören u.a.:

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • Bereitstellung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren)
  • Führung der Kaufpreissammlung
  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (anonymisiert)
  • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
  • Veröffentlichung eines Grundstücksmarktberichtes (im zweijährigen Turnus)

Der gemeinsame Gutachterausschuss ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine selbstständige und von staatlichen Weisungen unabhängige Einrichtung von ehrenamtlichen Gutachtern-/innen.

Zum gemeinsamen Gutachterausschuss für den Landkreis Ost:

Der Gemeinsame Gutachterausschuss für den Landkreis Waldshut Ost hat seine Geschäftsstelle bei der großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen und wird von Herr Tobias Beck geleitet. Der gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, vier Stellvertretern und 32 weiteren Ausschussmitgliedern. Diese kommen aus den Berufsfeldern Architektur, Bauingenieurwesen, Bautechnik, Bauplanung, Bankwesen, Bewertungssachverständige und Landwirtschaft. Dem Gesetz entsprechend gehören zwei Bedienstete der Finanzbehörde zum Gutachterausschuss, die bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte, der wertermittlungsrelevanten Daten und der Erstellung der Richtwertkarte mitarbeiten.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss

Mit Beschluss hat der Gemeinderat von Waldshut-Tiengen folgende Mitglieder für die nächste Amtsperiode vom 01. Mai 2021 bis 30. April 2025 bestellt:

Waldshut-Tiengen

  • Tobias Beck – Leiter der Geschäftsstelle und Vorsitzender des Gemeinsamen Gutachterausschuss Landkreis Waldshut Ost
  • Jutta Oehl - stv. Vorsitzende
  • Karl Maier - stv. Vorsitzender
  • Ingrid Blatter-Kämmer
  • Markus Wesner,
  • Henning Musahl,
  • Stephan Vatter,
  • Anton Bernhard Hilbert

Bonndorf im Schwarzwald

  • Wilfried Dietsche
  • Norbert Kromer
  • Heiner Staub

Dettighofen

  • Markus Glattfelder

Eggingen

  • Holger Albicker

Grafenhausen

  • Ralf Kaiser

Hohentengen am Hochrhein

  • Elmar Maier - stv. Vorsitzender Gutachterausschuss
  • Matthias Bachmann

Jestetten

  • Jürgen Osswald
  • Karl-Heinz Hauser

Klettgau

  • Roland Indlekofer,
  • Christoph Mayer
  • Willi Indlekofer

Küssaberg

  • Martin Selbach
  • Dieter Tritschler

Lauchringen

  • Roland Morawczik
  • Karl Stärk
  • Oliver Roters

Lottstetten

  • Martin Russ

Stühlingen

  • Frank Gatti- stv. Vorsitzender Gutachterausschuss
  • Marianne Würth

Ühlingen-Birkendorf

  • Eric Gantert
  • Oliver Eichkorn

Wutach

  • Armin Kienzle

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Ansprechpartner

Leitung Geschäftsstelle
Stellvertretende Leitung Geschäftsstelle
Sachbearbeitung
Sekretariat

Herr Tobias Beck
Herr Dominique Raufer
Herr Sandro Fischer
 

Kontakt:
Klettgaustr. 21, 79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07741/833-798
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo., Die., Do.: 14:00 – 16:00 Uhr
Mi.: 14:00 – 17:00 Uhr
außerdem nach telefonischer Terminvereinbarung

Die Höhe zu entrichtender Gebühren im Rahmen der v.g. Leistungen richtet sich bei Auskünften aus der Kaufpreissammlung, Auskünften zu Bodenrichtwerten und Ermittlung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken wird die Gutachterausschussgebührensatzung zu Grunde gelegt.

Für weitere fachliche Informationen rund um den örtlichen Grundstücksmarkt steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Waldshut-Tiengen gern zur Verfügung.