Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldshut-Tiengen, Dogern, Lauchringen, Weilheim
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan in der Planungshoheit der Gemeinde bzw. einer Verwaltungsgemeinschaft. Die Stadt Waldshut-Tiengen hat sich mit den Nachbargemeinden Lauchringen, Dogern und Weilheim zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen. Der Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde für einen mittelfristigen Zeitraum von ca. 10-15 Jahren dar. Er legt die Nutzungsart sowohl im Freiraum- als auch im Siedlungsbereich fest. Neben den Neuausweisungen von Siedlungsflächen werden auch Aktualisierungen des Bestandes aufgrund rechtskräftig gewordener Bebauungspläne vorgenommen.
Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Planteil und einer Begründung, in welcher die Gründe für die Planungsmaßnahmen dargelegt sind. Aufgrund der Großmaßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes sind die Gebietsabgrenzungen und Darstellungen nicht parzellenscharf.
Der Flächennutzungsplan bietet die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Der Plan wird vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt und ist für die zuständigen Behörden sowie Träger öffentlicher Belange rechtsverbindlich. Er entfaltet gegenüber den Bürgern keine rechtliche Verbindlichkeit; ihm können jedoch die planerischen Absichten für die spätere Aufstellung von Bebauungsplänen entnommen werden.
Zuletzt wurde der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft durch Beschluss vom 15.11.2011 aktualisiert. Die Änderung wurde durch Bekanntmachung am 21.02.2013 wirksam.
Öffentliche Bekanntmachung: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldshut-Tiengen für den Bereich "Alezer Süd" in der Gemeinde Dogern.
Den vollständige Text der Bekanntmachtung können Sie hier im pdf - Format herunterladen.