Fachinfo Tiefbauamt

Eigenbetrieb Abwasser

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation der Stadt Waldshut-Tiengen wurde bis Dezember 2010 eine Gebühr erhoben, die direkt an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt war. In der Berechnung der Gebühr nach diesem Frischwassermaßstab waren sowohl die Kosten für die Schmutzwasserableitung als auch die Regenwasserableitung enthalten. Eine gesonderte Berechnung für das tatsächlich eingeleitete Niederschlagswasser wurde nicht durchgeführt.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg vom 11.03.2010 ist die reine Anwendung des Frischwassermaßstabs zur Gebührenberechnung nicht mehr rechtmäßig.

Dieses Urteil verpflichtet die Kommunen in Baden- Württemberg, die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserableitung zu berechnen.

Ab 2011 berechnet die Stadt Waldshut-Tiengen deshalb eine getrennte Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr.

Noch Fragen?

Unter 07741 833-413 oder per E-Mail  (awolf(@)waldshut-tiengen.de)  erhalten Sie weitere Informationen.

 

 

Zur Abwassersatzung….