Kaufpreissammlung

Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung dient der Marktbeobachtung und der Marktanalyse und ist die wichtigste Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben des Gutachterausschusses. Folglich werden die Daten der Kaufpreissammlung in erster Linie zur Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und der erforderlichen Daten sowie zur Ermittlung der Boden-richtwerte und zur Erstellung von Wertgutachten verwendet.

Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) sind alle Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Entsprechendes gilt für Enteignungs-, Umlegungs-, Grenzregelungsbeschlüsse und auch für das Amtsgericht bei Zwangsversteigerungsbeschlüssen. Somit ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die aktuellen Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird.

Die Kaufverträge werden von der Geschäftsstelle ausgewertet und in der Kaufpreissammlung erfasst. Die Informationen aus dem Kaufvertrag werden durch Bauleitpläne, Angaben aus dem Liegenschaftskataster, Mitteilungen der Gemeinden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Fragebögen an die Eigentumsparteien ergänzt. Die Angaben werden ohne personenbezogene Daten über Verkäufer und Käufer verarbeitet. Um den Datenschutz sicherzustellen, werden die Kaufverträge nach der Auswertung vernichtet.

Die Objektdaten und Vertragsumstände, die den Kaufpreis wesentlich beeinflussen, sind in der Regel nicht vollständig dem Vertrag zu entnehmen; diese können nur mit der Mithilfe der Vertragsparteien erfasst werden. Es erfolgt deshalb eine Anfrage an die Eigentümer mit der Bitte, einen Fragebogen entsprechend dem jeweiligen Kaufobjekt auszufüllen.

Es besteht eine Auskunftspflicht gemäß §197 Baugesetzbuch (BauGB).
Eine Verweigerung zur Mitarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, diese Kaufverträge auszuwerten, um eine bessere Markttransparenz zu gestalten. Aus den Kaufpreisen leitet der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte und andere für sachgerechte Wertermittlungen erforderliche Daten ab; hierzu zählen Liegenschaftszinssätze, Marktanpassungsfaktoren für das Sachwertverfahren, Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken sowie Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke. Die Wertermittlung bedient sich dazu mathematisch-statistischer Verfahren wie der Regressionsanalyse, um die Unterschiede in den Kaufpreisen durch bestimmte Einflussfaktoren optimal erklären zu können. Mit den gewonnenen Ergebnissen lassen sich dann sachgerechte Verkehrswertermittlungen durchführen.

Eine automatisierte Kaufpreissammlung ist somit Voraussetzung für die Erzeugung allgemeiner Markttransparenz und dient im erheblichen Umfang auch den Wertermittlungen der freien Sachverständigen. Ebenfalls sind die Basisdaten des Grundstücksmarktberichtes enthalten, der in der Regel alle 2 Jahre identisch mit dem jeweiligen Bodenrichtwertstichtag erstellt wird.

Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erteilt werden. Die Auskunft wird erteilt, wenn vergleichbare Kauffälle in ausreichender Anzahl vorhanden sind und die Kauffälle hinreichend gut anonymisiert werden können; ein Rückschluss auf einzelne Grundstücke oder Personen ist somit ausgeschlossen.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Hierzu zählen u.a. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden auf schriftlichen Antrag erstellt.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses sind Ihre Ansprechpartner und stehen Ihnen für Auskünfte und Informationen gerne zur Verfügung.

 

Formular "Antrag Auskunft Kaufpreisssammlung"

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