Aktuelles
Aktuelle Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassen.
Alle mit dem Corona-Virus zusammhängenden Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie hier.
Gerne verweisen wir bei Fragen auf die Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg.
Dort finden Sie einen umfangreicher Frage- und Antwortkatalog rund um die Corona-Verordnung.
Aktuelle Informationen des Landkreises Waldshut zum Corona-Virus
Der Landkreis Waldshut informiert hier über Online Services, Möglichkeiten zur Schnelltestung im Landkreis anhand einer Übersichtskarte, Fallzahlen und Corona-Maßnahmen.
Übersicht über die Corona-Teststationen in Waldshut-Tiengen
Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:
- Kinder unter fünf Jahren
- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
- Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
- Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
- Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
- Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
- Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).
Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:
- Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
- Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
- Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten
Alle anderen Personen müssen sich mit 9,- Euro am Test beteiligen.
Eine Übersicht mit Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie hier.
Ihre Frage war nicht dabei? Sie sind sich unsicher?
Die Stadtverwaltung hat ein Corona-Bürgertelefon eingerichtet, über welches Sie ebenfalls Informationen über Maßnahmen rund um das Corona-Virus erhalten.
Dieses erreichen Sie zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses Waldshut
unter 07751 833 920.
Corona-Bürgertelefon
Die Stadtverwaltung hat ein Bürgertelefon eingerichtet, über welches Sie Informationen über Maßnahmen rund um das Corona-Virus erhalten.
Sie erreichen das Bürgertelefon unter
07751 833-920
Öffnungszeiten
Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 14:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr (nachmittags nur Dienststellen in Tiengen geöffnet)
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr (nachmittags nur Dienststellen in Waldshut geöffnet)
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr